Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirades ist nicht mehr gültig. Welche Folgen hat es, wenn Sie damit weiterhin fahren?
Ich muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen
Ich muss ggf. für entstehende Unfallschäden selbst aufkommen
Ich darf nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist korrekt. Wenn das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirads abgelaufen ist und Sie trotzdem weiterfahren, sind Sie nicht mehr haftpflichtversichert. Das ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie für entstandene Schäden selbst zahlen, weil kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Geschwindigkeit spielt dabei keine Rolle: Auch bei Schrittgeschwindigkeit wäre das Fahren ohne gültiges Kennzeichen verboten. Deshalb sind die Antworten 1 und 2 richtig. In Zukunft sollten Sie vor Fahrantritt immer auf ein gültiges Versicherungskennzeichen achten.
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